Bauträgerverträge

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Anwalt Dr. Ganahl LL.M. in Dornbirn für rechtssichere Bauträgerverträge

In einem solchen Vertrag verpflichtet sich ein Bauträger gegenüber einem Käufer dazu, ihm das Eigentum oder einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück zu verschaffen und auf diesem Grundstück ein detailliert beschriebenes Bauwerk zu erreichten.

Wichtige Vertragspunkte

Bevor ein solcher Vertrag unterfertigt wird, sollte er jedenfalls in allen Teilen einer exakten juristischen Prüfung unterzogen werden, damit auch alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsvorkehrungen des Käufers eingehalten werden. Das gilt gleichermaßen für die Gemeinschaftsordnung und die Teilungserklärung, wenn es um Wohnungseigentum geht. Bestandteile des Vertrags sind eine umfassende Baubeschreibung ebenso wie eindeutige Regelungen über Sonderwünsche und damit verbundene Mehrkosten, Bezugsfertigkeit und Mängelhaftung.

Unsere begleitende Rechtsberatung

In der Praxis kann es sowohl während der Bauphase als auch nach Fertigstellung in Bezug auf bestehende Gewährleistungsansprüche zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Verspätete Fertigstellung, auftretende Mängel und deren Beseitigung sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sind die häufigsten Gründe anwaltlicher Interventionen. Anwaltlichen Rat sollten Sie ebenfalls hinzuziehen, wenn Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauträger wegen dessen drohender Insolvenz gesichert werden müssen.

Anwalt Dr. Ganahl LL.M. in Dornbirn für Bauträgerverträge

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